
Wir bieten im Bereich des Gesundheitswesens spezialisierte Steuerberatung an. Der Begriff Gesundheitswesen umfasst dabei die klassischen Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Therapeuten aber z. B. auch Pflegeeinrichtungen.
Egal ob Ihr eure Tätigkeit als Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), Kapitalgesellschaft oder in der Organisationsform des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ausübt und unabhängig davon ob es sich um privat- oder kassenärztliche Leistungen handelt wir stehen Euch von der Praxisübernahme bzw. Praxisgründung bis zur Praxisabgabe mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Steuerberater Jürgen und Michael führen diesen Bereich und stehen bei allen Fragen zur Verfügung. Die beiden werden sich und den Bereich in gesonderten Beiträgen noch vorstellen.